Wie funktioniert diese Art der Sicherstellung?
Die Deckungsrücklassgarantie wird vom Bauherrn als Sicherstellung für die vorzeitige Auszahlung des Deckungsrücklasses verwendet, der vereinbarungsgemäß vom Bauherrn von jeder Abschlagsrechnung bis zur Überprüfung der Schlussrechnung einbehalten werden kann.
Ferner dient der Deckungsrücklass gemäß ÖNorm A 2050 der Sicherstellung für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer, sofern diese nicht durch eine Kaution gesichert ist.
Auch für Abrechnungsungenauigkeiten bzw. Überzahlungen aufgrund von Rechnungen (Abschlagsrechnungen oder Zahlung nach Plan), denen nur annähernd ermittelte Leistungen zugrunde liegen, wird der Deckungsrücklass herangezogen.
Sie sind noch unsicher, ob dies eine Möglichkeit für Ihr Unternehmen ist? Gerne sprechen wir bei einem unverbindlichen Beratungstermin über Ihre Bedenken!